Kooperationen
Integrierte Versorgung
Integrierte Versorgung – ein Zukunftsmodell in Schleswig Holstein
Einen wegweisenden Vertrag zur Förderung des Integrativen Operierens haben die Techniker Krankenkasse und die Praxisklinik Kronshagen in Schleswig-Holstein geschlossen.
Ziel dieses Vertrages ist, Operationen und akute Nachsorge sowie Erstversorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln aus einer Hand in der Praxisklinik anzubieten. Maßgeblich für die gewählte Versorgung ist der Schweregrad der Operation und der Gesundheitszustand des Patienten.
Für diverse Krankheitsbilder sind sowohl die Kosten für Operation, haus- und fachärztliche Behandlung als auch für die Versorgung mit Hilfs- und Arzneimitteln in Komplexpauschalen zusammengefasst. Die Fachärzte der Praxisklinik verpflichten sich zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards und übernehmen eine Gewährleistung für Rezidiveingriffe.
Alle Vertragspartner haben damit einen zukunftsweisenden Vertrag geschlossen, der eine hohe Qualität bei wirtschaftlichen Preisen gewährleistet.
Leistungsspektrum
Das Leistungsspektrum umfasst Operationen aus den Bereichen
- Orthopädische Chirurgie
- Hand- und Fußchirurgie
- Kinderchirurgie
- Varizenchirurgie (z.B. Krampfadern)
- Hernienchirurgie (z. B. Leistenbrüche)
Ihre Sicherheit kommt nicht zu kurz
Möglich wird das ambulante Operieren mit einem eventuell erforderlichen kurzstationären Aufenthalt durch rasante Fortschritte der Medizintechnik. So genannte minimal-invasive Eingriffe, schonendere Operationstechniken und weniger belastende Narkoseverfahren beeinträchtigen den menschlichen Organismus heute weniger. Trotz der schnellen Entlassung nach Hause kann ein erhöhtes Risiko für Komplikationen weitgehend ausgeschlossen werde.
Seit Gründung im Jahr 1993 führte das Team der Praxisklinik Kronshagen über 80.000 Operationen ambulant oder kurzstationär durch. Die operierenden Ärzte erfüllen hohe Qualitätsanforderungen. Qualitätsprüfungen werden regelmäßig durchgeführt.
Seit 2000 ist die Praxisklinik vom TÜV Nord für ihr Qualitäts-und Umweltmanagement nach DIN zertifiziert.
Wenn möglich, werden die Operationen ambulant in der Praxisklinik Kronshagen vorgenommen. Sofern der Eingriff es erfordert, können Sie auch kurzstationär versorgt werden. Technische und hygienische Standards entsprechen denen am Krankenhaus und werden kontrolliert.
Was Sie wissen müssen
Selbstverständlich werden vor und nach der Operation alle notwendigen medizinischen Untersuchungen vorgenommen – genau wie bei einer OP im Krankenhaus.
Vor der OP
Bereits im Vorfeld der OP werden alle notwendigen Voruntersuchungen vom Operateur, Fach- oder Hausarzt veranlasst. Der Narkosearzt und der operierende Arzt klären Sie ausführlich über den chirurgischen Eingriff, die Narkose und alle damit verbundenen Risiken auf.
Wie auch bei einer stationären OP unterschreiben Sie danach eine Einverständniserklärung sowie eine Teilnahmeerklärung zur Integrierten Versorgung. Zudem erhalten Sie genaue Informationen, was vor der OP zu beachten ist.
Nach der OP
Nach der OP kann es sein, dass Sie eine gewisse Zeit im Aufwachraum verbringen. Bevor Sie nach Hause entlassen werden erfolgt eine Abschlussuntersuchung. Sie erhalten die Entlassungspapiere für den weiterbehandelnden Arzt und eventuell benötigte Medikamente.
Sollte eine Übernachtung (kurzstationärer Aufenthalt) in der Praxisklinik erforderlich sein, erhalten Sie eine umfassende Betreuung wie im Krankenhaus.
Zu Hause
Je nach Operation kann es erforderlich sein, dass Sie einige Tage auf Unterstützung angewiesen sind.
Wenn Sie bereits am Tag der Operation wieder nach Hause entlassen werden, erfolgt in jedem Fall eine "Telefonvisite".
Sollten in der ersten Nacht oder an Wochenenden Probleme auftreten, erreichen Sie die Ärzte der Praxisklinik Kronshagen über eine Notrufnummer. Die Telefonnummer teilt Ihnen Ihr Arzt mit.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Als Patient im Rahmen dieses Integrierten Versorgungsvertrages profitieren Sie gleich mehrfach:
- In vielen Fällen können Sie am Tag der Operation wieder zu Hause sein und im eigenen Bett übernachten. Sollte ein kurzstationärer Aufenthalt erforderlich sein, erhalten Sie eine umfassende Betreuung in der Praxisklinik.
- Sie erhalten medizinische Versorgung auf höchstem Niveau.
- Sie erhalten eine Behandlung durch qualifizierte und spezialisierte Fachärzte. Unser Vertrag stellt sicher, dass ein Vertragsarzt den Eingriff vornimmt der die speziellen gesetzlichen Bestimmungen zur Qualitätssicherung beim ambulanten Operieren erfüllt.
- Die TK übernimmt alle Behandlungskosten. Lediglich die gesetzlich vorgegebenen Zuzahlungen bei stationärer Behandlung sind vom Patienten zu tragen.
- Keine Eigenbeteiligung für Medikamente zur Thromboseprophylaxe und gegebenenfalls notwendige Unterarmgehstützen.
- Ein ambulanter oder kurzstationärer Eingriff verringert die Gefahr sich mit Krankenhauskeimen zu infizieren.
- Frühe Mobilisation und dadurch geringeres Thromboserisiko.
- Geeignete Rehabilitationsmaßnahmen sind im Hause möglich.
Techniker Krankenkasse
Landesvertretung Schleswig-Holstein
Milena Pollmanns
Referentin für Vertragswesen
Techniker Krankenkasse
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